• Einfamilienhaus
  • 180 m²
  • 6 Zimmer
  • 3  Schlafzimmer
  • 1  Badezimmer

Zum Objekt:
Dieses modernisierte Einfamilienhaus aus dem Ursprungsjahr 1928 befindet sich auf einem großzügigen 891 m² großen Eigentumsgrundstück. Die Fassade und die Sprossen-Fenster, mit ihren Außenflügeln, geben dem Haus einen schönen Landhaus-Stil und einen besonderen Auftritt.

Im Inneren erwarten Sie ca. 180 m² Wohnfläche, welche über 2 Etagen auf 5 bzw. 6 Zimmer verteilt sind: Wohnzimmer/Essecke (kann als ein Raum oder zwei Räume betrachtet werden), Bad, Diele, Gäste-Dusch-WC, Küche, begehbarer Kleiderschrank und ein Hauswirtschaftsraum. Der gesamte Wohnraum ist lichtdurchflutet und lädt über ein bodentiefes Fenster auf die „Hochterrasse” ein.

Der Hauseingang ist überdacht, der Zutritt erfolgt direkt in die Diele, von der aus alle unten befindlichen Räumlichkeiten sowie die Treppe zum OG erreichbar sind.

Der helle Wohn-/Essbereich bietet ca. 55 m² und somit ausreichend Platz für einen großen Esstisch, ein großes Sofa sowie einen Kinderbereich zum Spielen oder eine gemütliche Leseecke. Der modernisierte Wohn- und Essbereich ist, auch durch seinen Kamin, das Herzstück dieser Immobilie und lädt zum Verweilen ein.

Die ca. 11 m² große Küche befindet sich direkt am Wohn-/Essbereich und ist mit einer Einbauküche ausgestattet. Die verbaute Einbauküche gehört zum Objekt. 

Im EG befindet sich zudem ein Arbeits- bzw. Schlafzimmer, das mit ca. 12 m² reichlich Platz bietet. Außerdem finden Sie im EG ein Gäste-Dusch-WC mit angrenzendem Hauswirtschaftsraum. Im HWR befindet sich ausreichend Platz für eine zusätzliche Kühl-Gefrier-Kombination sowie Waschmaschine und Trockner und ein Regalsystem.

Die „Hochterrasse” ist ca. 23 m² groß, hat eine Südausrichtung und somit viel Sonne für schöne Sommerstunden. Mit dem großzügigen Garten wird viel Platz für Ihre Ideen und Außenaktivitäten geboten.

Über eine geradläufige Treppe gelangen Sie in das OG. Dort erwarten Sie drei Schlafzimmer, ein begehbarer Kleiderschrank und ein Badezimmer mit Dusche und Badewanne.

Das Gebäude ist teils unterkellert. Im Dachboden kann für noch mehr Stellfläche gesorgt werden. Das Doppel-Carport bietet mindestens Platz für zwei Pkw und ggf. auch noch für E-Bike und/oder Motorrad. Und wenn diese Stellfläche nicht ausreicht, haben Sie noch die Möglichkeit, die aktuelle Hobbywerkstatt in ein Nebengebäude Ihrer Vorstellung umzugestalten. 

Was möchten wir noch ansprechen? Am Objekt ist zwar schon vieles modernisiert worden (s. Auflistung unten), aber ein paar Arbeiten sind noch nötig: Die Außenwand des Nebengebäudes (Seite zum Doppel-Carport) ist feucht und sollte instandgesetzt werden. Die Kellerräumlichkeiten sind nur teilweise nutzbar und noch aus dem Ursprungsjahr. Ein Wohnraum im OG muss komplett renoviert werden. Das Nebengebäude kann weiter als Werkstatt genutzt werden. Je nach Nutzung sind jedoch Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten notwendig. Hier wird der Anspruch bei einer Hobbywerkstatt natürlich ein anderer sein als bei einem Gäste- oder Partyhäuschen.

Zur Lage:
Die Ortschaft Achim liegt in der Gemeinde Börßum im Landkreis Wolfenbüttel. Die Ortsteile Börßum und Achim sind ca. 2 Kilometer voneinander entfernt. Von Achim-Börßum aus erreichen Sie in ca. 8 Kilometern Schladen, in rund 14 Kilometern Wolfenbüttel. Goslar ist nach ca. 27 Kilometern erreicht und Braunschweig, die zweitgrößte Stadt in Niedersachsen, nach ca. 32 Kilometern. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in Börßum, wo aktuell auch eine neue Edeka-Filiale entsteht. Zudem können Sie auch in Kissenbrück oder in Wolfenbüttel einkaufen. Die nächstgelegene Grundschule und Kindertagesstätte befinden sich in Börßum. Weiterführende Schulen befinden sich in Schladen. Eine Bushaltestelle ist in unmittelbarer Nähe.

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gern an oder kontaktieren Sie uns per Mail. Wir gehen gern auf Ihre Fragen ein bzw. beantworten diese auch direkt am Telefon.

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Wichtiger Hinweis zur verpflichtenden Provisionszahlung:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 656d Vereinbarungen über die Maklerkosten
(1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt.
(2) § 656c Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

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Information zu allen Angaben:
Für unsere Objektangebote gilt: Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Diese werden grundsätzlich nicht durch uns überprüft. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf sind ausdrücklich vorbehalten.

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