• Reihenendhaus
  • 86 m²
  • 4 Zimmer
  • 2  Schlafzimmer
  • 1  Badezimmer

Dieses 1914, auf einem Eigentumsgrundstück erbaute Reihenendhaus erstreckt sich über 2 Etagen mit ca. 86 m² Wohnfläche, die sich auf 4 Zimmer, Küche und ein Bad verteilen. Eine Besonderheit dieser Immobilie ist die aufgeteilte Grundstückfläche und der eigene, teils uneinsehbare Garten, der nicht Reihenhaus üblich ist. Insgesamt weißen die Flurstücke eine Gesamtgröße von 950 m² auf. Der Garten und die Möglichkeiten werden Sie Vorort überraschen.

Die Ausrichtung zur Südseite ist optimal und das Objekt dadurch schön belichtet. Im Erdgeschoss befinden sich Küche, Bad und Wohnzimmer. In oberen Etage erwarten Sie zwei Schlafzimmer sowie ein Abstellraum. Aus diesem Abstellraum betreten Sie auch den Spitzboden. Darüber hinaus steht ein Schuppen, ein Abstellraum sowie eine Garage zur Verfügung.

Mit umfangreichen Maßnahmen können Sie dieser Immobilie neues Leben einhauchen und eine lohnende Investition tätigen. Wir werden Ihnen allerdings nicht verschweigen, dass dieses Haus handwerkliche Arbeit erfordert: Das gesamte Objekt benötigt Sanierungs- und Renovierungsarbeiten. Die Böden, Wände benötigen liebevolle Aufmerksamkeit eines Profis. Ebenso bräuchte die Elektrik das Augenmerk eines Fachmanns. Die Heizung sowie Heizkörper müssen geplant und installiert werden. Das Bad muss ebenfalls saniert werden. Zudem weisen die Zimmer für heutige Ansprüche teilweise keinen zeitgemäßen Zuschnitt mehr auf und Sie werden vermutlich mit einer Grundrissänderung liebäugeln, um Ihren Wohnbedürfnissen gerecht zu werden.

Dennoch, mit handwerklichem Geschick und einer guten Objektplanung können Sie hier, zu einem günstigen Verhandlungspreis, ihr eigenes Haus erwerben. Machen Sie sich gern ein genaues Bild mit unseren nachfolgenden Bildern und Videos und zögern Sie nicht, sich dieses Chance von uns persönlich zeigen zu lassen.

Für eine Online Besichtigung per Video können Sie uns gern kontaktieren, um sich vorab einen guten Eindruck zu diesem Objekt zu verschaffen

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Wichtiger Hinweis zur verpflichtenden Provisionszahlung:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 656d Vereinbarungen über die Maklerkosten
(1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt.
(2) § 656c Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

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Provisionshinweis:
Käufer-Provision in Höhe von 3,475% inkl. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.

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Information zu allen Angaben:
Für unsere Objektangebote gilt: Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Diese werden grundsätzlich nicht durch uns überprüft. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf sind ausdrücklich vorbehalten.

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